Prozess

Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden auf den Sitzungen über die Anträge. Die Grundlagen für die Arbeit des Beirats finden Sie in der Geschäftsordnung. Bei der Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds orientieren sich die Beiratsmitglieder an den Vergabegrundsätzen für den Verfügungsfonds.

Die Anträge sollten spätestens 14 Tage vor der nächsten Beiratssitzung im Soziale-Stadt-Büro eingegangen sein. Dort finden Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne an.

Einen guten Überblick über Antragstellung und -abrechnung gibt die Anleitung “Wie stelle ich einen Verfügungsfondsantrag?” und unser Informationsflyer.