Verfügungsfonds

Projekte, die im Jahr 2023 über den Verfügungsfonds gefördert wurden:

Eine Übersicht über alle in den Jahren 2016 bis 2022 geförderte Projekte finden Sie unter dem Menüpunkt Archiv.

Fristen des Verfügungsfonds im Jahr 2024

Anträge an den Verfügungsfonds müssen in ihrer Endfassung zu folgenden Fristen beim Quartiersmanagement eingegangen sein:

  • 15. Februar 2024 (Vorstellung auf der Beiratssitzung am 29. Februar 2024)
  • 9. Mai 2024 (Vorstellung auf der Beiratssitzung am 9. Mai 2024)

Bitte reichen Sie Ihre Anträge mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu den oben genannten Fristen beim Quartiersmanagement ein, sodass wir genügend Zeit für Anpassungen bis zur Verschickung an die Beiratsmitglieder haben. Danke!

Sie haben eine Idee für Moisling?

Mit dem Verfügungsfonds werden kleine Vorhaben und Projekte unbürokratisch gefördert! Die Bedingung: Alle Projekte und Vorhaben müssen den Menschen in Moisling zu Gute kommen. Jeder und jede kann einen Antrag stellen. Ob Einzelperson, Initiative oder Verein – wichtig ist nur, dass ein/e konkrete/r Ansprechpartner/in benannt wird.

Gefördert werden Vergütungen für kleine Aufträge, kleinere Beträge zur direkten Unterstützung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Anschaffungen und Sachkosten, kleinere Investitionen. Nicht gefördert werden laufende Kosten oder Kosten, die von anderen Stellen bereits gefördert werden.

Wie funktioniert der Verfügungsfonds?

Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden auf den Sitzungen über die Anträge. Die Grundlagen für die Arbeit des Beirats finden Sie in der Geschäftsordnung. Bei der Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds orientieren sich die Beiratsmitglieder an den Vergabegrundsätzen für den Verfügungsfonds.

Vergabegrundsätze
Geschäftsordnung Beirat Moisling
Geschäftsordnung Beirat

Die Anträge sollten spätestens 14 Tage vor der nächsten Beiratssitzung im Soziale-Stadt-Büro eingegangen sein (Fristen sind oben angegeben). Dort finden Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne an.

Einen guten Überblick über Antragstellung und -abrechnung gibt die Anleitung „Wie stelle ich einen Antrag?“ und unser Informationsflyer.

Anleitung: Wie stelle ich einen Antrag?

Bitte prüfen Sie bei Ihrer Antragstellung, ob Sie bereits über den Verfügungsfonds angeschaffte Gegenstände nutzen können! Eine Übersicht finden Sie am Seitenende.

Verfügungsfonds Moisling Flyer
Informationsflyer Verfügungsfonds Moisling (Pdf-Datei)

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Antragsformular können Sie nachfolgend einfach herunterladen, ausfüllen, unter eigenem Dateinamen abspeichern und an das Soziale-Stadt-Büro per E-Mail schicken oder dort in den Briefkasten werfen.

Antrag als Pdf-Formular (Stand: 2022)
Antrag als Word-Formular in Download

Die Anträge sollten spätestens 14 Tage vor der nächsten Beiratssitzung im Soziale-Stadt-Büro eingegangen sein. Dort finden Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne an. 

Wie rechne ich das Verfügungsfonds-Projekt ab?

Für die Abrechnung Ihres bewilligten und durchgeführten Verfügungsfonds-Projekts füllen Sie bitte das Abrechnungsformular aus. Dies können Sie hier herunterladen:

Abrechnung als Pdf-Formular (Stand: 2022)
Abrechnung als Word-Formular in Download

Die Abrechnung Ihres Verfügungsprojekts muss bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss, spätestens bis zum 9. Dezember des Antragjahres erfolgen. Bitte fügen Sie dem Abrechnungsformular alle Originalbelege, einen Kurzbericht sowie 3 Abbildungen/Fotos sowie ggf. Presseberichte hinzu.

Über den Verfügungsfonds angeschaffte Gegenstände

Über den Verfügungsfonds “Soziale-Stadt Moisling” wurden seit 2016 bereits zahlreiche Gegenstände angeschafft, die im Stadtteil ausgeliehen werden können. Eine Liste mit über den Verfügungsfonds “Soziale Stadt Moisling” angeschaffter und ausleihbarer Gegenstände im Stadtteil finden Sie hier:

Stand: 20.12.2023