Bebauungsplan „Moisling Süd/Solarpark“: Aussagen zur Größe der Solar­thermie-Anlage in Moisling Süd

Teaser
Planzeichnung des Bebauungsplans 21.09.00 (Hansestadt Lübeck)

Bebauungspläne regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen, welche Eigenschaften Gebäude haben müssen und welche Abstände einzuhalten sind. Diese Vorgaben müssen eingehalten werden, wenn Bauvorhaben realisiert werden.  Neben dem Bebauungsplan „21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling“ werden im Süden der  „Neuen Mitte“ Moisling zwei weitere Bebauungspläne aufgestellt:

  • Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Bahnhaltepunkt
  • Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/Solarpark

Alle drei Bebauungspläne befinden sich derzeit im Verfahren, über das die Hansestadt Lübeck ausgiebig hier informiert (Reiter „Beteiligungsverfahren der letzten Monate“).

Der Bebauungsplan „21.09.00 – Moisling Süd/Solarpark“ umfasst Flächen südlich der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck und westlich des Oberbüssauer Wegs. Der Bebauungsplan trifft zum jetzigen Zeitpunkt Aussagen über die geplante Wärmeerzeugung durch Solarkollektoren, um den Stadtteil Moisling mit Fernwärme zu versorgen. Die Größe der Fläche, welche für die Aufstellung von Solarkollektoren und Solarmodulen genutzt werden soll, finden Sie in der textlichen Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans auf Seite 14.

Stand: 12.04.2023