Bebauungsplan “Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling”: Frühzeitige Beteiligung beendet

Teaser
Planzeichnung des B-Plan-Entwurfs "21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling” (Darstellung: Hansestadt Lübeck)

Die sogenannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)” im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens “21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling” ist beendet . Der Vorentwurf des neuen Bebauungsplans (kurz B-Plan) für die „Neue Mitte“ Moisling wurde vom 15. bis 31. Mai 2023 digital und in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und war einsehbar. Alle interessierten Bürger:innen Moislings hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit ihre Hinweise zum Entwurf des neuen B-Plans schriftlich als Stellungnahme vor Ort oder per E-Mail in das B-Plan-Verfahren einzubringen.

Wie geht es weiter?

Als nächstes fasst die Hansestadt Lübeck die eingegangen Stellungnahmen zusammen und wägt diese fachlich ab. Alle Beteiligten, die eine schriftliche Stellungnahme zum Vorentwurf des B-Plans eingereicht haben, erhalten eine schriftliche Rückmeldung, wie mit ihrer Anregung verfahren wird. Zum Teil werden die Planunterlagen geändert.

Bei der anschließenden öffentlichen Beteiligung zum finalen Stand des B-Plans besteht wieder die Möglichkeit, Hinweise schriftlich einzureichen. Darüber informieren wir Sie hier.

Warum brauchen wir einen neuen B-Plan?

Für den Bereich um Oberbüssauer Weg und Kiwittredder gilt bislang noch der B-Plan aus dem Jahr 1971 (Nr. 21.03.00 – „Moisling / Mühlenberg“). Die Vorgaben des bestehenden B-Plans lassen jedoch nicht zu, dass in diesem Bereich ein neues Stadtteilzentrum mit Geschäften und einem Stadtteilhaus, sprich die “Neue Mitte” Moisling entstehen kann. Daher muss ein neuer B-Plan aufgestellt werden, was der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck im März 2021 beschloss.

Grundlage für die Ausarbeitung des neuen B-Plans ist der Rahmenplan: Die im Rahmenplan erarbeiteten Inhalte fließen in diesen „neuen“ B-Plan ein. Mit dem politischen Beschluss leitete der Bauausschuss im März 2021 ein förmliches Verfahren ein, um Vorgaben für den Bau der „Neuen Mitte“ zu schaffen. Alle Bauherr:innen in der „Neuen Mitte“ müssen sich künftig an diese Vorgaben halten. Der B-Plan schafft also Baurecht.

Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html >> aktuelle Verfahren >> Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling

Stand: 05.06.2023