Bebauungsplan “Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling”: Frühzeitige Beteiligung noch bis zum 31. Mai 2023

Teaser
Planzeichnung des B-Plan-Entwurfs "21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling” (Darstellung: Hansestadt Lübeck)

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens “21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling” läuft aktuell die sogenannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)”. Derzeit ist der Vorentwurf des neuen Bebauungsplans (kurz B-Plan) für die „Neue Mitte“ Moisling digital und in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und einsehbar. Alle interessierten Bürger:innen Moislings haben bis 31. Mai 2023 die Möglichkeit ihre Hinweise zum Entwurf des neuen B-Plans schriftlich als Stellungnahme vor Ort oder per E-Mail in das B-Plan-Verfahren einzubringen.

Die frühzeitige Beteiligung im Überblick

Wie geht es weiter?

Als nächstes fasst die Hansestadt Lübeck die eingegangen Stellungnahmen zusammen und wägt diese fachlich ab. Alle Beteiligten, die eine schriftliche Stellungnahme zum Vorentwurf des B-Plans eingereicht haben, erhalten eine schriftliche Rückmeldung, wie mit ihrer Anregung verfahren wird. Zum Teil werden die Planunterlagen geändert.

Bei der anschließenden öffentlichen Beteiligung zum finalen Stand des B-Plans besteht wieder die Möglichkeit, Hinweise schriftlich einzureichen. Darüber informieren wir Sie hier.

Warum brauchen wir einen neuen B-Plan?

Für den Bereich um Oberbüssauer Weg und Kiwittredder gilt bislang noch der B-Plan aus dem Jahr 1971 (Nr. 21.03.00 – „Moisling / Mühlenberg“). Die Vorgaben des bestehenden B-Plans lassen jedoch nicht zu, dass in diesem Bereich ein neues Stadtteilzentrum mit Geschäften und einem Stadtteilhaus, sprich die “Neue Mitte” Moisling entstehen kann. Daher muss ein neuer B-Plan aufgestellt werden, was der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck im März 2021 beschloss.

Grundlage für die Ausarbeitung des neuen B-Plans ist der Rahmenplan: Die im Rahmenplan erarbeiteten Inhalte fließen in diesen „neuen“ B-Plan ein. Mit dem politischen Beschluss leitete der Bauausschuss im März 2021 ein förmliches Verfahren ein, um Vorgaben für den Bau der „Neuen Mitte“ zu schaffen. Alle Bauherr:innen in der „Neuen Mitte“ müssen sich künftig an diese Vorgaben halten. Der B-Plan schafft also Baurecht.

Stand: 24.05.2023