Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens “21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling” steht abschließend die sogenannte „formelle Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch an. Dies bedeutet, dass der Entwurf des neuen Bebauungsplans (kurz B-Plan) für die „Neue Mitte“ Moisling digital und in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt wird und einsehbar ist. In dieser Zeit haben alle interessierten Bürger:innen Moislings die Möglichkeit ihre Hinweise zum Entwurf des neuen B-Plans schriftlich als Stellungnahme bis einschließlich 25.07.2025 in das B-Plan-Verfahren einzubringen.
Die formelle Beteiligung im Überblick
- Zeitraum: Montag, 23.06.2025 bis einschließlich Freitag, 25.07.2025
- vor Ort: Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, im Erdgeschoss;
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8–15 Uhr, donnerstags 8–18 Uhr und freitags 8–12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin unter 0451 122 6126 oder per E-Mail an - digital: https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html >> aktuelle Beteiligungserfahren >> Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling
- Schriftliche Stellungnahmen können eingereicht werden:
Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html >> Aktuelle Beteiligungsverfahren >> Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling
Wie geht es weiter?
Als nächstes fasst die Hansestadt Lübeck die eingegangen Stellungnahmen zusammen und wägt diese fachlich ab. Alle Beteiligten, die eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans eingereicht haben, erhalten eine schriftliche Rückmeldung, wie mit ihrer Anregung verfahren wird. Ggf. werden die Planunterlagen geändert.
Warum brauchen wir einen neuen B-Plan?
Für den Bereich um Oberbüssauer Weg und Kiwittredder gilt bislang noch der B-Plan aus dem Jahr 1971 (Nr. 21.03.00 – „Moisling / Mühlenberg“). Die Vorgaben des bestehenden B-Plans lassen jedoch nicht zu, dass in diesem Bereich ein neues Stadtteilzentrum mit Geschäften und einem Stadtteilhaus, sprich die „Neue Mitte“ Moisling entstehen kann. Daher muss ein neuer B-Plan aufgestellt werden, was der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck im März 2021 beschloss.
Grundlage für die Ausarbeitung des neuen B-Plans ist der Rahmenplan: Die im Rahmenplan erarbeiteten Inhalte fließen in diesen „neuen“ B-Plan ein. Mit dem politischen Beschluss leitete der Bauausschuss im März 2021 ein förmliches Verfahren ein, um Vorgaben für den Bau der „Neuen Mitte“ zu schaffen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des B-Plans lief vom 15.05.2023 bis 31.05.2023. Alle Bauherr:innen in der „Neuen Mitte“ müssen sich künftig an diese Vorgaben halten. Der B-Plan schafft also Baurecht.
Stand: 19.06.2025