Bebauungspläne regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen, welche Eigenschaften Gebäude haben müssen und welche Abstände einzuhalten sind. Diese Vorgaben müssen eingehalten werden, wenn Bauvorhaben realisiert werden. Neben dem Bebauungsplan „21.01.00 – Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling“ werden im Süden der „Neuen Mitte“ Moisling zwei weitere Bebauungspläne aufgestellt:
- Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Bahnhaltepunkt
- Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/Solarpark
Alle drei Pläne befinden sich im Verfahren, über das die Hansestadt Lübeck ausgiebig hier informiert (Reiter „Beteiligungsverfahren der letzten Monate“).
Der Bebauungsplan „21.08.00 – Moisling Süd/Bahnhaltepunkt“ umfasst die Fläche östlich des Oberbüssauer Wegs, welche direkt südlich an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck grenzt. Der Bebauungsplan trifft zum jetzigen Zeitpunkt Aussagen zu Parkmöglichkeiten südlich des Bahnhaltepunktes. In der Planzeichnung sind Flächen mit verschiedenen Farben und Strafuren versehen, welche verschiedene Nutzungen zuweisen. Diese sind in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans näher erläutert. In der textlichen Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans unter Punkt 5.3.3 auf Seite 18 werden Aussagen zur Anzahl der geplanten Stellplätze gemacht.
Stand: 12.04.2023